Kanzlei Pel · Steuerrecht, Steuerstrafrecht & Steuerstreit

Steuerstreit und Steuerstrafrecht – wenn es mit dem Finanzamt eskaliert

Das Handeln der Finanzverwaltung im Steuerrecht ist oft angreifbar. Wir vertreten Mandanten aus Landrecht konsequent und strategisch.

Verteidigung gegen die Finanzverwaltung im Steuerstrafverfahren

Klare Positionierung

Verteidigung gegen die Finanzverwaltung in Landrecht

Wir übernehmen keine laufende Steuerberatung – unser Fokus ist der Konflikt, ohne Interessenkonflikte.

Wir vertreten Mandanten bundesweit, besonders in Landrecht.

  • Analyse der Angriffspunkte
  • Klare rechtliche Einordnung
  • Belastbare Verteidigungsstrategie

Tätigkeitsbereiche

Wo wir für Sie eintreten

Wir stehen Ihnen im Steuerrecht zur Seite, wo die Finanzverwaltung Forderungen erhebt – national wie international, auch bei Berührungspunkten zum Insolvenzrecht.

Steuerstrafrecht

Früh im Verfahren fallen die Weichen. Wir begleiten Sie in Landrecht von der ersten Maßnahme bis zur Klärung.

Selbstanzeige und Geldbuße

Die Selbstanzeige kann wirksam sein, die Anforderungen sind hoch. Wir entwickeln in Landrecht ein rechtssicheres Vorgehen.

Steuerstreit und Betriebsprüfung

Eine Betriebsprüfung führt oft zu ungerechtfertigten Nachforderungen. Wir setzen Ihre Rechte durch – bis zum Klageverfahren.

Haftung und Vollstreckung

Haftungsbescheide und Vollstreckung greifen direkt in Ihre Lage ein. Wir prüfen die Grundlagen und vertreten Ihre Interessen.

Internationale Sachverhalte

Grenzüberschreitende Fälle erfordern Erfahrung. Wir betreuen Mandate in Landrecht mit einem Netzwerk in EU und USA.

Insolvenzrecht

Insolvenzrecht und Steuern in Landrecht

Gerät ein Unternehmen in die Krise, verschärfen offene Forderungen der Finanzverwaltung die Lage – aus steuerlichen Pflichten werden schnell persönliche Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken.

Als Kanzlei für Steuerstrafrecht und Insolvenzrecht behalten wir beide Seiten im Blick und sichern Ihre Position in Landrecht, bevor sich die Lage verhärtet.

Frühzeitig handeln

Warum frühes Handeln Ihre Position stärkt

Wer zu spät reagiert, verliert Einfluss – frühzeitige Verteidigung verbessert Ihre Position.

Wir vertreten vor allem Unternehmer, Geschäftsführer, international tätige Unternehmen und Privatpersonen – mit klarer, strukturierter Einschätzung, auch in Fragen des Insolvenzrechts.

  • Erfassung Ihrer Ausgangssituation
  • Ersteinschätzung und Handlungsempfehlung
  • Individuelle Strategie
Frühzeitige Verteidigung im Steuerverfahren

Erfahrung, Netzwerk und strategischer Weitblick

Komplexe Verfahren im Steuerrecht erfordern mehr als Fachwissen – Zusammenhänge erfassen, Risiken bewerten, eine tragfähige Strategie ableiten. Für Mandate in Landrecht und darüber hinaus.

Wir stärken Ihre Position in Landrecht nachhaltig und stimmen jeden Schritt mit Ihnen ab.

Häufige Fragen zum Insolvenzrecht und Steuerstrafrecht

Wann sollte ich einen Anwalt für Steuerstrafrecht einschalten

So früh wie möglich – schon bei Ankündigung einer Betriebsprüfung oder ersten Nachfragen des Finanzamts.

Ist eine Selbstanzeige noch möglich

Eine Selbstanzeige kann strafbefreiend wirken, muss aber vollständig und rechtzeitig sein. Ob der Weg offensteht, prüfen wir vorab.

Was passiert bei einer Durchsuchung

Bleiben Sie ruhig, machen Sie keine Angaben und fordern Sie anwaltlichen Beistand an.

Können Sie auch gegen Haftungsbescheide vorgehen

Ja. Haftungstatbestände werden oft zu weit ausgelegt. Wir prüfen den Bescheid und vertreten Ihre Position im Einspruchs- und Klageverfahren.

Betreuen Sie auch internationale Sachverhalte

Ja. Grenzüberschreitende Konstellationen gehören zu unserem Tätigkeitsfeld, ebenso steuerliche Fragen im insolvenzrechtlichen Kontext.

Jetzt strategisch handeln statt nur reagieren

Ob Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Betriebsprüfung, Insolvenzrecht oder internationale Verfahren – klären Sie Ihre Situation frühzeitig und entwickeln eine belastbare Strategie.

Vertrauliche Anfrage

Erfahrung, die Ihre Position stärkt

Sichern Sie sich eine fundierte Ersteinschätzung. Wir sind telefonisch und per E-Mail erreichbar.

Telefon +49 208 / 884 2871

E-Mail uwe.pel@kanzleipel.de

Vertrauliche Anfrage

    Was ist Ihr Anliegen?

    Wie dringend ist Ihr Fall?

    In welchem Bundesland befinden Sie sich?

    Hat Ihr Fall internationale Bezüge?

    Z.B. Vermögen, Geschäftstätigkeit oder Verfahren im Ausland

    Wünschen Sie einen Rückruf?

    Ihre Kontaktdaten

    Alle Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

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    Herzlich willkommen
    Ihr Anliegen im Überblick

    Steuerstrafrecht und mehr für Landrecht

    Bei steuerrechtlichen Auseinandersetzungen im Raum Landrecht sollten Sie frühzeitig einen Fachmann einbinden. Wir nehmen uns Ihres Anliegens an und prüfen jeden Sachverhalt sorgfältig. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir uns um die rechtliche Seite kümmern.

    Wenn es im Raum Landrecht um Steuerstrafrecht, Betriebsprüfung oder Insolvenzrecht geht, kommt es auf den richtigen Beistand an. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir uns um die rechtliche Seite kümmern. Wir prüfen Ihren Sachverhalt gerne vertraulich.

    Unsere Leistungen im Überblick

    Für Landrecht decken wir das gesamte Spektrum rund um Steuerstrafrecht und steuerliche Auseinandersetzungen ab.

    • Betriebsprüfung – Schutz Ihrer Interessen während der gesamten Prüfung
    • Haftung – Beratung zu steuerlicher Haftung von Geschäftsführern und Verantwortlichen
    • Selbstanzeige – vollständige und rechtssichere Gestaltung der Nacherklärung
    • Geldbuße – Einordnung, ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt
    • Insolvenzrecht – Beratung im Insolvenz- und Konkursrecht für Unternehmen und Privatpersonen
    • Vollstreckung – Schutz vor unüberlegten Pfändungen

    Oft greifen mehrere dieser Themen ineinander – wir behalten den Überblick für Sie.

    Ihre Vorteile

    Darauf können Sie sich bei uns verlassen.

    • Diskretion – Wir wissen, wie sensibel steuerstrafrechtliche Themen sind.
    • Erfahrung mit Behörden – Wir kennen die Abläufe bei Finanzämtern und Staatsanwaltschaften.
    • Schnelles Handeln – Wir werden sofort tätig, wenn es eilt.
    • Klare Kommunikation – Wir erklären komplexe Sachverhalte verständlich.
    • Persönliche Betreuung – Sie sprechen immer mit derselben vertrauten Person.

    Ihre Situation bewerten wir individuell und ohne Schema F.

    Verständnis für Ihre Situation

    Wer zum ersten Mal ins Visier der Finanzbehörden gerät, fühlt sich oft allein gelassen. Umso wichtiger ist ein Ansprechpartner, der ruhig bleibt, klar einordnet und Ihre Interessen konsequent vertritt.

    Vertraulichkeit ist die Grundlage jeder guten Zusammenarbeit in diesem Bereich. Wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist.

    Begleitung bei der Betriebsprüfung

    Eine gut begleitete Außenprüfung verläuft ruhiger und mit besser kalkulierbarem Ergebnis. Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt. Ihre Situation bewerten wir individuell und ohne Schema F.

    Vollstreckung

    Bei drohender Pfändung zählt jeder Tag. Wir reagieren schnell und suchen eine tragfähige Lösung mit dem Finanzamt. Je früher wir eingebunden sind, desto größer ist der Handlungsspielraum.

    So läuft die Zusammenarbeit

    1. Strategie – Wir zeigen Ihnen Optionen auf und empfehlen den sichersten Weg.
    2. Akten & Analyse – Wir prüfen, wo Ansatzpunkte für Ihre Verteidigung liegen.
    3. Erstkontakt – Wir nehmen uns Zeit für Ihre Schilderung und erste Fragen.
    4. Vertretung – Wir handeln in Ihrem Namen und halten Sie in jedem Schritt auf dem Laufenden.

    Insolvenzrecht

    Gerade bei der Verbindung von Steuer- und Insolvenzrecht kommt es auf Erfahrung an. Wir behalten beide Seiten im Blick. So vermeiden Sie Fehler, die später teuer werden können.

    Steuerstrafrecht – Ihre Verteidigung

    Im Steuerstrafrecht entscheidet oft der erste Schritt über den weiteren Verlauf. Wir prüfen die Vorwürfe, sichten die Akten und entwickeln eine Verteidigung, die auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Wir verteidigen Privatpersonen ebenso wie Unternehmer und Geschäftsführer und behalten dabei stets die steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen im Blick.

    Gerade bei dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ist besonnenes Handeln gefragt. Vorschnelle Aussagen können schaden – wir beraten Sie, bevor Sie Angaben machen.

    Die strafbefreiende Selbstanzeige

    Die strafbefreiende Selbstanzeige ist ein wirksames Instrument, unterliegt aber strengen Voraussetzungen. Wir prüfen, ob und wie sie in Ihrem Fall greift. Wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist.

    Für Mandanten aus Landrecht

    Wir beraten und vertreten Mandanten im Raum Landrecht in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten. Neben Landrecht betreuen wir unter anderem auch Mandanten aus Wilster und Bekdorf.

    Gerade in dringenden Fällen sind kurze Reaktionszeiten entscheidend. Auch im Bereich der Postleitzahl 25554 um Landrecht stehen wir Ihnen zur Seite. Wir beraten und vertreten Mandanten im Raum Landrecht in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten.

    Häufige Fragen

    Ist es für eine Selbstanzeige schon zu spät?

    Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich. Deshalb sollten Sie so früh wie möglich prüfen lassen, ob sie noch in Betracht kommt.

    Was passiert bei einer Betriebsprüfung?

    Nicht jede Feststellung ist am Ende rechtlich haltbar. Wir prüfen die Feststellungen und legen bei Bedarf Rechtsmittel ein.

    Bleibt mein Fall diskret?

    Ihre Angaben behandeln wir streng vertraulich. Sie können offen mit uns sprechen.

    Gilt das auch für Firmen?

    Wir beraten Privatpersonen ebenso wie Unternehmen und Geschäftsführer. Dabei behalten wir auch Haftungsfragen im Blick.

    Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

    Wer früh handelt, hat mehr Spielraum. Sprechen Sie uns lieber einmal zu früh als zu spät an.

    Was ist bei einer Durchsuchung zu beachten?

    Sie müssen sich nicht selbst belasten – schweigen ist Ihr Recht. Rufen Sie uns umgehend an, damit wir Sie begleiten können.

    Sprechen Sie uns an

    Warten Sie nicht zu lange – sprechen Sie uns für Landrecht und Umgebung an.